Die Skischule sollte festhalten, welche Ausbildung der Lehrer hatte, für welche Gruppen und Niveaus er eingesetzt wurde und welche Sicherheitsanweisungen galten. Dazu kommen Einsatzplan, Gruppengröße, Pistenwahl, Wetterlage und besondere Anweisungen am Unfalltag.
Der Skilehrer sollte seine eigene Ausbildung, Einweisungen, Nachrichten, Dienstpläne und zeitnahen Angaben zum Unterricht sichern. Wichtig ist eine sachliche Chronologie. Nachträgliche Vermutungen über Ursachen oder eine pauschale Übernahme fremder Formulierungen erschweren die Prüfung.
Arbeitsbedingungen können die Frage beeinflussen, ob ein Fehler vermeidbar war und wie schwer das Verschulden wiegt. Die Dokumentation soll deshalb den tatsächlichen Ablauf zeigen. Sie ist kein Ersatz für die gerichtliche Billigkeitsentscheidung, schafft aber eine belastbare Grundlage dafür.