Sicherung und Unfallhergang anhand der Unterlagen prüfen.
Eine erkennbare Lifttrasse bedeutet nicht automatisch eine Haftung des Skigebiets. Zu prüfen sind die konkrete Gefahrenstelle, die Warnung, die Sicht, der Liftbetrieb und die Fahrlinien. Bei einer Kollision mit einer Person kommt zusätzlich das Verhalten beider Beteiligten nach den FIS-Regeln in Betracht.
Die Anspruchslage lässt sich anhand von Ort, Zeit, Fotos und Betriebsdaten genauer einordnen.