Anspruch nicht vorschnell bewerten
Bei Klettersteigset-Verleih an der Bergstation zählt zuerst, welche konkrete Pflicht verletzt worden sein soll. § 1299 ABGB, § 1313a ABGB, Produkthaftung und KSchG bilden den rechtlichen Rahmen, ersetzen aber nicht die Prüfung des Einzelfalls.
Nächster Schritt: Unfallort, Zeugen, Unterlagen und medizinische Befunde sichern.