Ein Skitourenrennen kann eine Aufstiegsroute, eine Abfahrt, einen Zielbereich und mehrere Berührungspunkte mit dem Skigebiet haben. Diese Bereiche müssen in der Planung getrennt beschrieben werden. Eine pauschale Freigabe des Skigebiets ersetzt keine Prüfung, ob eine einzelne Passage zum vorgesehenen Zeitpunkt sicher benutzbar war.
Zwischen Veranstalter, Verein und Seilbahnbetreiber können unterschiedliche Aufgaben vereinbart sein. Der Veranstalter plant die Rennroute, informiert die Teilnehmer und organisiert die Helfer. Der Betreiber verantwortet seinen laufenden Anlagen- und Pistenbetrieb nach den dafür geltenden Sicherheitsanforderungen. Wer welche Aufgabe tatsächlich übernommen hat, ergibt sich aus Vereinbarung, Streckenplan, Einsatzbesprechung und praktischer Durchführung.
Das Seilbahngesetz 2003 bildet den sicherheitsrechtlichen Rahmen für den Betrieb von Seilbahnen. Für das Rennen ist daraus keine pauschale Haftung einer bestimmten Person abzuleiten. Die konkrete Prüfung fragt, welche Gefahr aus dem Pisten- oder Anlagenbetrieb entstand und wer den Rennablauf an dieser Stelle organisierte.
Bei einer Strecke neben oder über einer Piste sollten Start, Aufstiegsspur, Querungen, Abfahrtsabschnitt und Zielbereich mit einer eindeutigen Bezeichnung versehen werden. Diese Bezeichnungen müssen in Kursplan, Helferplan und Teilnehmerinformation übereinstimmen. So lässt sich später feststellen, welche Regel für welchen Abschnitt galt.