SKIRECHT
Seilbahn- & Liftbetreiber

Rollstuhl, Kinderwagen und Bergbahn: Haftung bei Rampe, Bahnsteigkante und Sturz an der Bergstation

Stürze mit Rollstuhl oder Kinderwagen bei der Bergbahn verlangen eine Prüfung von Rampe, Kante, Hilfeleistung, Information und Beweis.

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Mag. Christopher Angerer, Rechtsanwalt

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Bei größeren Causen wird im Team gearbeitet (Rechtsanwalt, Rechtsanwaltsanwärter, juristischer Mitarbeiter). Verhandlungen bleiben aber immer Chefsache.

1. August 2026 · Mag. Christopher Angerer, Rechtsanwalt

Bergbahnen werden im Sommer nicht nur von Skifahrern genutzt. Familien mit Kinderwagen, Gäste mit Rollstuhl und Begleitpersonen bewegen sich an Rampen, Bahnsteigen, Türen und Bergstationen.

Nach einem Sturz geht es nicht um ein abstraktes Barrierefreiheitsversprechen. Entscheidend ist die konkrete Beförderungssituation: Rampe, Kante, Personalhilfe, Information und Verhalten der Begleitperson.

Aus anwaltlicher Perspektive zählen Fotos der Stelle, Betriebsunterlagen, Hinweise, Zeugenaussagen, Video, Unfallbericht und medizinische Befunde.

Fall einordnen

Welche Bergbahn Prüfung passt?

Drei Antworten trennen Anlage, Hilfeleistung und Eigenverantwortung.

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01 Frage 1

Wo lag das Problem?

Die Antwort trennt technische Stelle, Personalhilfe und eigenes Verhalten.

Alle Pfade im Überblick

Übersicht aller Antworten.

01

Anlage und Kante prüfen

Bei Rampe, Bahnsteigkante oder rutschigem Boden sind § 1295 ABGB und je nach Konstruktion weitere Sicherungspflichten zu prüfen. Maßgeblich ist die konkrete Erkennbarkeit der Gefahr.

Nächster Schritt: Fotos, Maße und Video sichern.

02

Hilfeleistung prüfen

Wenn Hilfe zugesagt oder erkennbar erforderlich war, können Organisation und Personalreaktion wichtig werden. Das gilt besonders bei Einstieg, Ausstieg und Übergang zur Bergstation.

Nächster Schritt: Personalnamen, Hinweise und Ablauf notieren.

03

Mitverschulden prüfen

Auch Nutzer und Begleitpersonen müssen vernünftig handeln. Nach § 1304 ABGB können Bremsen, Sicherung, Anweisungen und Geschwindigkeit relevant sein.

Nächster Schritt: eigene Handlungen und Hilfsmittel dokumentieren.

Beförderungssituation statt bloßer Barrierefreiheit

Der rechtliche Kern liegt in der konkreten Beförderung: Einstieg, Ausstieg, Rampe, Schwelle, Bahnsteigkante und Weg zur Bergstation. Allgemeine Barrierefreiheit allein beantwortet die Haftungsfrage nicht.

Die passende Themenbasis ist Seilbahn und Liftbetreiber. Zur Einordnung vom klassischen Ausstieg siehe Sturz beim Ausstieg an der Bergstation.

Rampe, Bahnsteigkante und Personalhilfe

Entscheidend ist, ob die Stelle für die konkrete Nutzung geeignet und ausreichend erkennbar war. Eine kleine Kante kann bei Rollstuhl oder Kinderwagen rechtlich anders wirken als bei Fußgängern.

Wenn Personal Hilfe anbietet oder ausdrücklich anweist, muss diese Hilfe zur Situation passen. Unklare Zuständigkeit erschwert nachträglich die Beweisführung.

Unfallbericht, Fotos und Hilfsmittel sichern

Sichern Sie Fotos, Maße, Markierungen, Wetter, Bodenbeschaffenheit, Unfallbericht, Zeugen, Videoanfrage, ärztliche Befunde und Daten zum Rollstuhl oder Kinderwagen.

Bei Kinderwagen ist zusätzlich wichtig, ob ein Kind angeschnallt war und wer den Wagen im kritischen Moment führte.

Einordnung: Hier geht es um Rollstuhl und Kinderwagen bei Bergbahnen. Allgemeines Behindertengleichstellungsrecht oder Web Barrierefreiheit stehen nicht im Mittelpunkt.

Aktuelle Hinweise: Neue Beiträge aus dem Skirecht und Bergsportrecht sammeln wir auch im Brandauer Newsletter. Die Anmeldung ist unter brandauer-news.at möglich.

FAQ

Häufige Fragen

Haftet die Bergbahn bei jedem Sturz mit Rollstuhl? +
Nein. Es braucht eine konkrete Pflichtverletzung, etwa bei Rampe, Kante, Information oder zugesagter Hilfeleistung.
Ist die Begleitperson rechtlich relevant? +
Ja. Verhalten, Bremsen, Sicherung und Befolgung von Anweisungen können beim Mitverschulden nach § 1304 ABGB eine Rolle spielen.
Welche Beweise sollte ich sichern? +
Fotos, Videoanfrage, Unfallbericht, Zeugen, Hinweise, Daten zum Hilfsmittel und medizinische Befunde sind wichtig.
Themen
RollstuhlKinderwagenBergbahnRampeBergstationSeilbahn

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