Die Leistungsstörung und die nächste Erklärung lassen sich ordnen.
Stellen Sie die bestätigte Reservierung, den vereinbarten Bereitstellungszeitpunkt und die tatsächliche Reaktion des Verleihs nebeneinander. Fordern Sie die noch ausstehende Leistung klar und nachweisbar ein und setzen Sie eine den Umständen angemessene Frist.
Bleibt die Nachfrist erfolglos, kann der Rücktritt vom Vertrag erklärt werden. Die Rückzahlung des bereits geleisteten Entgelts ist danach anhand des weggefallenen Rechtsgrunds zu ordnen.